Kosten und Übernahme

Honorar Osteopathie

Die Abrechnung für osteopathische Behandlungen erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten für eine osteopathische Behandlung belaufen sich in der Regel auf etwa 108 € pro Stunde. Ein Termin dauert im Durchschnitt 45 bis 60 Minuten (Babys und Kinder 30-45min). Die Kosten werden je nach Dauer der Sitzung und Behandlungsaufwand angepasst.

Erstattung durch Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen an den Kosten für osteopathische Behandlungen – oft als freiwillige Zusatzleistung. Voraussetzung hierfür ist in der Regel:

  • Die Behandlung wird von einem zugelassenen Heilpraktiker oder Arzt mit osteopathischer Zusatzqualifikation durchgeführt.

  • Ein Privatrezept oder eine formlose ärztliche Bescheinigung liegt vor (bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse klären).

Eine Übersicht zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse finden Sie z.B. auf der Website des Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) oder direkt bei Ihrer Versicherung.

Private Krankenkassen & Zusatzversicherungen

Private Krankenversicherungen sowie private Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen je nach Vertrag häufig die Kosten vollständig oder anteilig. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrem Versicherungsanbieter über die Details Ihrer Police.

Selbstzahler

Natürlich können Sie osteopathische Behandlungen auch als Selbstzahler ohne Erstattungsverfahren in Anspruch nehmen.

Wichtige Hinweise

  • Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung über die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme.

  • Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte direkt mit Ihnen.